Trächtigkeitsversicherung
Sie deckt das finanzielle Verlust-Risiko einer tragenden Stute ab.
Die Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag - siehe rechts!
Der Versicherungsschutz umfaßt den Tod oder die Nottötung infolge Trächtigkeit oder Abfohlen bis zum 10. Tag nach der Geburt. Von der gewählten Versicherungssumme werden 80% unter Anrechnnung eines evtl. Verwertungserlöses erstattet.
Tel.: 05372 / 6412

