Uelzener Generalagentur Steffen HöperTel.: 05372 / 6412

Trächtigkeitsversicherung

Sie deckt das finanzielle Verlust-Risiko einer tragenden Stute ab.

Die Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag - siehe rechts!

Der Versicherungsschutz umfaßt den Tod oder die Nottötung infolge Trächtigkeit oder Abfohlen bis zum 10. Tag nach der Geburt. Von der gewählten Versicherungssumme werden 80% unter Anrechnnung eines evtl. Verwertungserlöses erstattet.

 



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