Uelzener Generalagentur Steffen HöperTel.: 05372 / 6412

Grundfähigkeit

Was ist eine Grundfähigkeit?

 Es wird unterschieden in Grundfähigkeit A und B.

Grundfähigkeit AGrundfähigkeit B
SehenHören
SprechenGehen
Sich orrientierenGreifen
Hände gebrauchen

Knien oder Bücken

Arme bewegen
Heben und Tragen
Auto fahren
Setzen und Aufstehen

Wenn eine der Grundfähigkeiten A nicht mehr gegeben ist oder drei der Grundfähigkeiten B nicht mehr zutreffen wird die Grundfähigkeits-Zusatzversicherung gezahlt.

Außenderdem wird die Grundfähigkeits-Zusatzversicherung ab Pflegestufe II SGB XI geleistet.

 



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