Reiterunfallversicherung
Versicherungsschutz beim Reiten und im Umgang mit Pferden!
Monatsbeiträge in Euro:
| A) namentliche Unfallversicherung für einen Reiter | 4,88 |
| B) alle Reiter eines bestimmten Pferdes | 4,88 |
| doppelte Versicherungssummen von Form A) | 9,76 |
| doppelte Versicherungssummen von Form B) | 9,76 |
Die Beiträge gelten nur bei 10-jähriger Laufzeit. Bei 5-jähriger Laufzeit = 10 % Zuschlag, bei 1-jähriger Laufzeit = 25 % Zuschlag. Alle Beiträge inklusive 19 % Versicherungssteuer und 2,5 % Ratenzuschlag für monatliche Zahlung. Bei anderer Zahlungsweise beträgt der Ratenzuschlag: 0 % bei jährlicher, 1 % bei halbjährlicher und 1,5 % bei vierteljährlicher Zahlung.
Bei Verkauf / Tod des Pferdes oder Aufgabe des Reitsports wird der Vertrag auch vor Vertragsablauf aufgelöst!
Versicherungssummen in Euro:
- 10.000,00 € bei Todesfall
- 50.000,00 € bei Invalidität
- 100.000,00 € bei Vollinvalidität
- 10,00 € Unfallkrankenhaustagegeld
- 2.500,00 € Bergungskosten
Es gilt zu unterscheiden:
Namentliche Reiter-Unfallversicherung:
Der Versicherungs-Schutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen auf alle Unfälle, welche die versicherte Person beim Reiten, beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anläßlich der Versorgung und Pflege durch jedes Pferd erleidet.
Alle Reiter eines bestimmten Pferdes:
Der Versicherungs-Schutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen auf alle Unfälle, die beim Reiten mit dem bestimmten bzw. benannten Pferd eintreten, aber für jeden Reiter einschließlich der Unfälle beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anläßlich der Versorgung, sofern es sich dabei nicht um berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeiten handelt.
Die Leistungen umfassen: Todesfall- und Invaliditätszahlungen (ab 90% Invalidität verdoppelt sich die Leistung), Krankenhaustagegeld und Bergungskosten.
Tel.: 05372 / 6412
