Pferde-Kranken-Vollversicherung
Die Pferde-Kranken-Vollversicherung leistet umfangreichen Versicherungsschutz auch bei ambulanten Untersuchungen und Behandlungen.
Monatsbeiträge in Euro:
PFERDE-Krankenvollversicherung
| 36,57 |
PFERDE-Krankenvollversicherung - Plus
| 48,63 |
PFERDE-Krankenvollversicherung - Komfort
| 51,06 |
Die Beiträge gelten nur bei 10-jähriger Laufzeit. Bei 5-jähriger Laufzeit = 10 % Zuschlag, bei 1-jähriger Laufzeit = 25 % Zuschlag. Alle Beiträge inklusive 19 % Versicherungssteuer und 2,5 % Ratenzuschlag für monatliche Zahlung. Bei anderer Zahlungsweise beträgt der Ratenzuschlag: 0 % bei jährlicher, 1 % bei halbjährlicher und 1,5 % bei vierteljährlicher Zahlung.
10- und 5-Jahresverträge können nach 3 Jahren oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ordentlich von einem der Vertragspartner gekündigt werden. Bei Verkauf/Tod des Pferdes wird der Vertrag auch vor Vertragsablauf aufgelöst!
Versichert sind die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Labor- und Röntgendiagnostik - bei freier Wahl des Tierarztes.
Die Erstattung beträgt 60% der Behandlungskosten und ist begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 8. Juli 2008.
Weitere Informationen:
- Versicherungsfähig sind alle gesunden Tiere ab Beginn des 4. Lebensmonats - wenn das Fohlen 3 Monate und 1 Tag alt ist.
- Die Versicherungsfähigkeit (Neuaufnahme) endet mit dem vollendeten 11. Lebensjahr. Umgangssprachlich ist dies das 10-jährige Pferd. Versicherungstechnisch werden alle Pferde am 01. Januar eines Jahres um ein Jahr älter.
- Für Kolikoperationen und Kolikbehandlungen beträgt die Wartezeit 30 Tage.
- Für alle anderen Operationen und Erkrankungen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen.
Tel.: 05372 / 6412


