Leibesfruchtversicherung
Versicherungsschutz für das Fohlen schon im Mutterleib.
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt.
Folgende Versicherungssummen sind möglich:
1.500 Euro Versicherungssumme
2.000 Euro Versicherungssumme
Vor der Geburt: Ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall 50 %.
Nach der Geburt: Ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl 80 %.
Mit der Bezahlung des Jahresbeitrages ist das Fohlen im Mutterleib und später für insgesamt 12 Monate versichert!
Das bedeutet auch über die ersten 30 Lebenstage hinaus ist das Fohlen lebensversichert!
Eine Höherversicherung des Fohlens ist ab dem 7. Lebenstag möglich!
Die Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag - siehe rechts!
Wichtig!
Wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich von Jahr zu Jahr als Pferdelebensversicherung für das jeweilige Fohlen - Dies ist dann keine neue Leibesfruchtversicherung fürs nächste Jahr!!!
Diese muß für jede Trächtigkeit neu versichert werden!
Tel.: 05372 / 6412

