Kastrationsversicherung
Sie deckt das finanzielle Verlustrisiko Ihres Pferdes bei der Kastration ab.
Die Versicherungsbeiträge entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag - siehe rechts!
Der Versicherungsschutz umfaßt den Tod oder die Nottötung während des Eingriffes bis zum 10. Tag danach.
Der Versicherungsschutz wird nur übernommen, wenn die Kastration von einem Tierarzt durchgeführt wird.
Eine tierärztliche Bestätigung über die geschlechtlich normale Entwicklung des Tieres vor der Kastration ist vor dem Eingriff einzureichen. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert, den das Tier nach der Kastration hat.
Im Versicherungsfall beträgt die Entschädigung 80% des Wertes begrenzt auf die Versicherungsumme unter Anrechnung eines evtl. Verwertungserlöses.
Bei einer bestehenden Pferdelebensversicherung ist die Kastration bis zum Alter von 2 Jahren beitragsfrei mitversichert.
Tel.: 05372 / 6412

