Jagdhaftpflichtversicherung
Mit 15 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Jahrebeiträge in Euro
| Laufzeit | Jagdhaftpflicht inklusive Jagdunfallvericherung | nur Jagdhaftpflicht |
| 10 Jahre | 43,44 | 39,98 |
| 5 Jahre | 47,78 | 43,98 |
| 1 Jahr | 54,30 | 49,98 |
Alle Beiträge inklusive 19 % Versicherungssteuer. Bei Nichtlösung eines Jagdscheines wird der Vertrag auch vor Vertragsablauf aufgelöst! Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren können spätestens zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres gekündigt werden.
Die Jagdunfallversicherung beinhaltet ein Unfall-Krankenhaustagegeld mit einer Leistung von 25 Euro ab dem ersten Tag mit unbegrenzter Leistungsdauer.
Haftung bei der Jagd
Ob Berufsjäger oder Nicht-Berufsjäger, jede Person, die sich „jagdlich betätigt“ und in diesem Zusammenhang im Besitz einer Schusswaffe ist, muss sich speziell haftpflichtversichern (Pflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz). Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Haftung für Schäden aus Jagdunfällen.
Beispiel:
Dies könnte unter Umständen eine Verletzung durch abirrende Kugeln, das Herunterstürzen vom Hochsitz oder der vom Jagdhund gebissene Pilzsammler sein. Ereignet sich ein solcher Haftpflichtschaden, können der Jäger, aber auch der Jagdpächter oder Veranstalter verantwortlich sein.
Deshalb ist eine Jagdhaftpflichtversicherung so wichtig:
Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen! Sollte etwas passieren, prüfen wir zunächst, ob eine Schadenersatzpflicht besteht und schützen Sie - notfalls auch gerichtlich - vor unberechtigten Forderungen. Bei berechtigten Forderungen zahlen wir schnell und unbürokratisch und zwar bis zu einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mitversichert in unserer Jagdhaftpflichtversicherung ist ferner das Haftpflichtrisiko aus dem Halten und Führen von zwei Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd. Diese Hunde benötigen keine Jagdhundeprüfung- sie müssen nur jagdlich geführt werden. Für diese Hunde braucht daher keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Schäden im Ausland und Schäden Dritter aus dem Inverkehrbringen von Wild und Wildbret (Produkthaftung).
Tel.: 05372 / 6412

