Hundezwingerhaftpflicht
Für den Hundezüchter bieten Ihnen unsere Hundezwingerhaftpflichtversicherung umfassenden Versicherungsschutz für alle Schäden, die durch die Tiere verursacht werden.
Der Versicherungsschutz umfaßt die Deckungssummen 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Beiträge gelten für alle Rassen! Es gibt keinen speziellen Kampfhundetarif !
Jahresbeiträge in Euro
| ohne Mietsachschäden | mit Mietsachschäden | |
| Zwingerhaftpflicht mit bis zu vier Hunden | 164,93 | 188,93 |
| Welpen bis 3 Monate | beitragsfrei über die Mutter versichert | beitragsfrei über die Mutter versichert |
| je zusätzlicher Hund in der Zwingerhaftpflicht | 44,98 | 44,98 |
Die Beiträge gelten nur bei 10-jähriger Laufzeit. Bei 5-jähriger Laufzeit = 10 % Zuschlag, bei 1-jähriger Laufzeit = 25 % Zuschlag. Alles Jahresbeiträge inklusive 19 % Versicherungssteuer. Bei anderer Zahlungsweise beträgt der Ratenzuschlag: 1 % bei halbjährlicher, 1,5 % bei vierteljährlicher Zahlung und 2,5 % bei monatlicher Zahlung.
Die Grundversicherung umfaßt bis zu 4 Stammhunde - weitere Hunde können jedoch mit aufgenommen werden. Welpen bis zu einem Alter von 3 Monaten sind beitragsfrei mitversichert . Die Tiere müssen nicht in einem Zwinger / Käfig gehalten werden oder müssen der gleichen Rasse angehören.
Bedingungsgemäß gibt es bei der Uelzener keine Auflagen in Bezug auf den Tierhüter oder Leinenzwang.
Gesetzliche Grundlage - Haftung des Tierhalters:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Tel.: 05372 / 6412
