Hundeversicherungen
Antworten auf Ihre Fragen rund um unsere Hundeversicherungen.
Was versteht man unter dem 1-fachen bzw. 2-fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung? Tierärzte und Tierkliniken können bei der Abrechnung ihrer Leistungen zwischen dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) frei wählen. - Entscheidend für die Wahl des Abrechnungssatzes dürften jeweils eigene, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Tierarztes sein (z.B. Entfernung, Behandlung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht).
Gibt es eine Altersbeschränkung bei der Aufnahme des Hundes? Aufgenommen in die OP-Krankenversicherung werden Hunde ab dem 4. Lebensmonat. Nach oben hin gibt es keine Altersbeschränkungen. Allerdings wenn ein Hund erst ab dem sechsten Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100 % = 80 %.
Was passiert mit der HUNDE-OP-Krankenversicherung mit einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren, wenn mein Hund vorzeitig stirbt? Der Vertrag erlischt ab dem Tag, an dem wir vom Risikofortfall Kenntnis erlangen.
Welches Geburtsdatum soll ich im Antrag angeben, wenn mir dieses nicht bekannt ist? Das Geburtsjahr vom Tierarzt schätzen lassen.
Was versteht man unter einer Operation? Der Eingriff muss unter Vollnarkose getätigt werden.
Sind alle Operationen abgedeckt? Die Operationen aus dem Bedingungswerk sind versichert.
Greift die OP-Krankenversicherung nur bei einem Unfall? Die OP-Krankenversicherung gilt für alle Operationen aus den Bedingungen. Es spielt keine Rolle, ob sie durch Unfall oder Krankheit notwendig sind.
Kann ich die Tierklinik oder den Tierarzt selbst wählen? Ja, es besteht freie Tierarzt- bzw. Klinikwahl.
Deckt die HUNDE-OP-Krankenversicherung auch ambulante Behandlungen ab? Ja, wenn die ambulante Behandlung aufgrund einer versicherten Operation innerhalb von 10 Tagen nach der OP durchgeführt wird.
Was bedeutet .gemäß den ABKH 2004? Dem Versicherungsvertrag werden die ABKH 2004 (Allgemeine Bedingungen der Uelzener für die Krankenversicherung von Hunden) zu Grunde gelegt.
Muss ich meinen Hund vor Abschluss einer Hunde-OP-Krankenversicherung untersuchen lassen? Nein.
Kann mein Hund versichert werden, obwohl er sich zur Zeit in tierärztlicher Behandlung befindet? Eine Beantragung ist durchaus möglich. Ein Untersuchungsprotokoll des Tierarztes über die Behandlung ist evtl. erforderlich. Für die Antragsannahme ist dann auch die Art der Erkrankung wichtig.
Unser Hund hat lose hängende Wolfskrallen und einen schlecht operierten Schwanz (OP wurde in Spanien durchgeführt). Werden solche Schönheitsoperationen übernommen? Nein, da ein vorvertraglicher Mangel besteht.
Ist die Kastration/Sterilisation mitversichert? Dieses sind Vorsorgemaßnahmen und keine Erkrankungen und daher nicht mitversichert.
Werden HD-Operationen erstattet (künstliche Hüfte)? Nein Hüftoperationen sind grundsätzlich nicht versichert, da die Hüftgelenksdysplasie Rasse bedingt und familiär gehäuft auftritt und die Vererbbarkeit sehr hoch ist.
Sind in der Hunde-OP-Krankenversicherung auch Impfungen mit versichert? Nein.
Gibt es bei der Hunde-OP-Versicherung eine Höchstvergütungsgrenze pro Operation oder pro Jahr? Nein.
Ist bei der Hunde-OP-Krankenversicherung eine Magendrehung mitversichert? Ja.
Wenn bei einem Rauhaardackel, bedingt durch die so genannte Dackellähmung, eine OP erforderlich wird, übernehmen Sie dann auch alle Kosten? Ja, denn Wirbelsäulenoperationen sind Gegenstand der versicherten Gefahren und Kosten.
Versicherungsfähig sind alle gesunden Tiere ab Beginn des 4. Lebensmonats, d.h. wenn das Tier drei Monate und einen Tag alt ist kann es versichert werden.
Eine Antragsaufnahme ist auch vor Beginn des 4. Lebensmonats möglich - die OP-Krankenversicherung beginnt dann entsprechend später - z. B. Beim Kombitarif.
Tel.: 05372 / 6412
